Legitimus Immigration
Rechtsgebiet

Südafrikanische Staatsbürgerschaft

Vier gesetzliche Wege zur südafrikanischen Staatsbürgerschaft – Geburt, Abstammung, Einbürgerung und Registrierung nach Eheschließung. Jeder Weg stellt nach dem Citizenship Act von 1995 eigene Anforderungen an Nachweise und Fristen.

Die drei Wege zur südafrikanischen Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft durch Geburt. Sie wird automatisch erworben, wenn eine Person in Südafrika geboren wird und mindestens ein Elternteil südafrikanischer Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter ist. Der Citizenship Act von 1995 hat das reine Jus soli abgeschafft – die Geburt auf südafrikanischem Boden allein genügt nicht mehr.

Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Offen für Personen, die außerhalb Südafrikas geboren wurden, sofern mindestens ein Elternteil bei der Geburt südafrikanischer Staatsbürger war. Die Geburt soll möglichst binnen dreißig Tagen beim Department of Home Affairs (DHA, dem südafrikanischen Innenministerium) registriert werden; versäumte Registrierungen heilt die Nachregistrierung im Ausland Geborener.

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung. Möglich nach fünf Jahren Daueraufenthalt. Vorausgesetzt werden guter Leumund, Sprachkenntnisse und die Absicht, im Land zu bleiben.

Verzicht auf die Staatsbürgerschaft

Ein südafrikanischer Staatsbürger, der die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erwerben will oder neben der südafrikanischen bereits eine weitere besitzt, kann auf die südafrikanische Staatsbürgerschaft verzichten.

Sobald das DHA die Verzichtserklärung registriert hat, endet die südafrikanische Staatsbürgerschaft. Verliert eine Person ihre Staatsbürgerschaft durch Verzicht, verlieren auch ihre Kinder unter 18 Jahren automatisch die südafrikanische Staatsbürgerschaft, sofern der andere Elternteil nicht südafrikanischer Staatsbürger ist oder bleibt.

Wiedererlangung der durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verlorenen Staatsbürgerschaft

Nach Section 6(1) des Citizenship Act in seiner früheren Fassung verlor ein südafrikanischer Staatsbürger, der eine fremde Staatsangehörigkeit erwarb, ohne zuvor die schriftliche Beibehaltungsgenehmigung des DHA einzuholen, seine südafrikanische Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes. Viele Südafrikaner, die sich im Vereinigten Königreich, in Australien, Kanada oder Neuseeland einbürgern ließen, stellten erst Jahre später fest, dass sie ihre Staatsbürgerschaft verloren hatten.

Nachdem das Verfassungsgericht 2024 die vorinstanzliche Feststellung bestätigt hat, dass Section 6(1) verfassungswidrig war, ist die Wiedererlangung heute ein etabliertes Verfahren. Der Antrag wird beim DHA eingereicht – zusammen mit dem Nachweis der ursprünglichen südafrikanischen Staatsbürgerschaft, dem Beleg über die fremde Staatsangehörigkeit, die den Verlust auslöste, und einer eidesstattlichen Erklärung zum betreffenden Zeitraum.

Die Wiedererlangung stellt die Staatsbürgerschaft so wieder her, als wäre sie nie verloren gegangen. Ein Verzicht auf die fremde Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich – Südafrika lässt nach der Wiedererlangung doppelte Staatsangehörigkeit zu.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – beantwortet.

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren tatsächlich?

In unkomplizierten Fällen achtzehn bis dreißig Monate von der Einreichung bis zur Zeremonie. Die Zusammenstellung der Unterlagen beansprucht vorab weitere sechs bis zwölf Wochen. Anträge auf Wiedererlangung sind in der Regel schneller – acht bis vierzehn Monate –, weil die Nachweisanforderungen enger gefasst sind.

Erlaubt Südafrika die doppelte Staatsbürgerschaft?

Ja. Südafrika lässt doppelte Staatsbürgerschaft in beide Richtungen zu: Südafrikanische Staatsbürger dürfen mit vorheriger schriftlicher Beibehaltungsgenehmigung des DHA (die im Regelfall erteilt wird) eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben, und Ausländer, die sich in Südafrika einbürgern lassen, müssen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

Ich habe meine südafrikanische Staatsbürgerschaft vor Jahrzehnten durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verloren. Ist die Wiedererlangung noch möglich?

Ja, und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Anträge auf Wiedererlangung werden unabhängig davon bearbeitet, wie lange der Verlust zurückliegt. Die Unterlagen dienen im Kern dem Nachweis der ursprünglichen südafrikanischen Staatsbürgerschaft und des Datums des fremden Erwerbs; der Rest ist Verwaltungsroutine.

Kann ich die Einbürgerung beantragen, solange ich noch ein temporäres Aufenthaltsvisum habe?

Nein. Die Einbürgerung setzt fünf Jahre Daueraufenthalt vor der Antragstellung voraus. Auf TRVs verbrachte Zeiten werden auf die PR-Zeit nicht angerechnet. Planen Sie die Abfolge: TRV → PR (nach der Qualifikationszeit) → fünf Jahre mit PR → Einbürgerung.

Was gilt, wenn mein Kind im Ausland geboren wurde und ich die Geburt nie registriert habe?

Die Nachregistrierung im Ausland Geborener bleibt möglich – gleichgültig, wie viel Zeit vergangen ist. Sie ist ein eigenständiger Weg neben der Staatsbürgerschaft durch Abstammung: Die Registrierung schafft die urkundliche Grundlage, auf deren Basis die Staatsbürgerschaft durch Abstammung anschließend geltend gemacht wird. Näheres auf unserer Seite zur Nachregistrierung im Ausland Geborener.

Muss ich meine ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben?

Nein. Südafrika verlangt keinen Verzicht. Ob Ihr Herkunftsland beim Erwerb der südafrikanischen Staatsbürgerschaft einen Verzicht verlangt, richtet sich nach dessen Recht – nicht nach südafrikanischem Recht.

Mandat eröffnen

Tasneem eröffnet jede Beratungsakte persönlich. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir antworten innerhalb eines Werktags.

Beratung anfragen

Geprüft von Tasneem Hanslo ·