Warum die Nachregistrierung im Ausland Geborener zählt
Die Nachregistrierung im Ausland Geborener ist die Grundlage für alles Weitere: den südafrikanischen Reisepass, die südafrikanische Geburtsurkunde, die südafrikanische Identitätsnummer – und den Zugang zu öffentlichen Leistungen in Südafrika als Staatsbürger, nicht als ausländischer Staatsangehöriger.
Die Registrierung erzeugt einen Eintrag im Bevölkerungsregister des Department of Home Affairs (DHA, das südafrikanische Innenministerium). Ohne diesen Eintrag ist ein im Ausland geborenes südafrikanisches Kind für den Staat administrativ unsichtbar – selbst wenn der Anspruch auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung rechtlich eindeutig ist.
Eine Ausschlussfrist gibt es nicht. Anträge auf Nachregistrierung werden unabhängig davon angenommen, wie viel Zeit vergangen ist – zwanzig, dreißig, vierzig Jahre nach der Geburt. Der Dokumentationsaufwand wächst, wenn zeitgenössische Nachweise schwer zu beschaffen sind; die Registrierung selbst bleibt möglich.
Die Dokumentation für die Nachregistrierung im Ausland Geborener
Zu den zentralen Anforderungen zählt eine legalisierte oder apostillierte Kopie der ausländischen Geburtsurkunde des Antragstellers. Die Urkunde muss zudem die Angaben des südafrikanischen Elternteils ausweisen. Fremdsprachige Dokumente sind durch einen vereidigten Übersetzer ins Englische zu übertragen.
Ist der Antragsteller zwölf Jahre alt oder älter, ist ein Vaterschafts- oder Mutterschaftstest als Nachweis der biologischen Abstammung erforderlich. Die weiteren Einzelheiten werden im Antragsverfahren geprüft.
Einreichung beim DHA
Anträge auf Nachregistrierung werden persönlich bei einer DHA-Dienststelle oder bei der südafrikanischen Auslandsvertretung im Land des gewöhnlichen Aufenthalts eingereicht. Wir koordinieren die Einreichung und begleiten den Antragsteller, wo eine Vorsprache in Südafrika erforderlich ist.
Die Bearbeitung dauert in unkomplizierten Fällen drei bis neun Monate. Fordert das DHA weitere Unterlagen an – in der Regel zeitgenössische Nachweise der elterlichen Staatsbürgerschaft –, kann sich das Verfahren verlängern.
Nach Bewilligung erhält der Antragsteller eine vollständige südafrikanische Geburtsurkunde (Unabridged Birth Certificate). Auf dieser Grundlage können Folgeanträge – Reisepass, Identitätsdokument – ihren gewöhnlichen Gang nehmen.
Typische Ablehnungsgründe
Ein Hauptgrund für Ablehnungen: Der südafrikanische Elternteil hatte die Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers bereits verloren – ein Erwerb der südafrikanischen Staatsbürgerschaft auf dieser Grundlage ist damit ausgeschlossen. Der Antrag auf Nachregistrierung wird in solchen Fällen regelmäßig abgelehnt.
Ein weiterer Ablehnungsgrund ist der fehlende Nachweis der biologischen Abstammung des Antragstellers vom südafrikanischen Elternteil – mit der Folge einer negativen Entscheidung über den Antrag.
