Daueraufenthalt beantragen oder zunächst das temporäre Aufenthaltsvisum verlängern?
Der Daueraufenthalt ist nur dem Namen nach dauerhaft. Er kann nach Section 28 des Immigration Act widerrufen werden – bei Abwesenheit von mehr als drei Jahren, strafbarem Verhalten, Täuschung im Antragsverfahren oder Wegfall der Anspruchsgrundlage (etwa Scheidung von dem südafrikanischen Ehegatten, auf dessen Grundlage der PR erteilt wurde). Der Daueraufenthalt ist keine Staatsbürgerschaft und lässt den zugrunde liegenden Aufenthaltsstatus nicht bestehen – er tritt an dessen Stelle.
Ob Sie den Daueraufenthalt beantragen oder stattdessen ein temporäres Aufenthaltsvisum verlängern, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Sind Sie bereits jetzt antragsberechtigt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt;
- Beabsichtigen Sie, Südafrika dauerhaft zu Ihrem Lebensmittelpunkt zu machen;
- Wird die Anspruchsgrundlage in den nächsten 5–10 Jahren Bestand haben; und
- Streben Sie künftig die südafrikanische Staatsbürgerschaft an.
Insgesamt stehen elf Kategorien für die Beantragung des Daueraufenthalts offen. Die Kategorien nach Section 26 des Immigration Act werden als „direkter Daueraufenthalt“ bezeichnet, jene nach Section 27 als „Daueraufenthalt aus sonstigen Gründen“. Welche Kategorie für Sie in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrem aktuellen Status und Ihren Absichten.
Section 26 – direkter Daueraufenthalt
Section 26 des Immigration Act sieht den Daueraufenthalt aus Gründen vor, die sich unmittelbar aus dem Status des Antragstellers ergeben. Die drei Unterkategorien betreffen durchgehende Erwerbstätigkeit, Ehe- und Partnerschaftsverhältnisse sowie unterhaltsberechtigte Kinder.
- Section 26(a) – Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren ununterbrochen im Besitz von Arbeitsvisa waren und über ein unbefristetes Stellenangebot in Südafrika verfügen. Mindestens fünf Jahre an Arbeitsgenehmigungen müssen im Pass vermerkt sein.
- Section 26(b) – Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten verbunden sind – durch Ehe, eheähnliche Partnerschaft oder eine Kombination aus beidem.
- Section 26(c) – Antragsberechtigt sind Sie als unterhaltsberechtigtes Kind (unter 21 Jahren) eines Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten.
Section 27 – Daueraufenthalt aus sonstigen Gründen
Section 27 erfasst Anträge auf Daueraufenthalt, die nicht auf einem statusbasierten Weg nach Section 26 beruhen. Die sechs Unterkategorien betreffen Verwandtschaft, Critical Skills, unternehmerische Investitionen, Flüchtlingsstatus, Ruhestandseinkünfte und finanzielle Unabhängigkeit.
- Section 27(g) – Antragsberechtigt sind Sie als Verwandter ersten Grades eines Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten.
- Section 27(b) – Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie ein Critical Skills Visa (Visum für kritische Fachkräfte) gemäß der im Government Gazette veröffentlichten Critical Skills List besitzen UND mindestens fünf Jahre nachweisbare Berufserfahrung nach Abschluss der Qualifikation vorweisen können.
- Section 27(c) – Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie in ein bestehendes südafrikanisches Unternehmen investieren oder ein eigenes Unternehmen gründen und darin investieren. Die Investition muss mindestens 5 Mio. Rand betragen; ein geringerer Betrag ist möglich, sofern das DHA (Department of Home Affairs, das südafrikanische Innenministerium) zustimmt und das Unternehmen einem der festgelegten Sektoren von nationalem Interesse der südafrikanischen Wirtschaft zuzurechnen ist.
- Section 27(d) – Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Südafrika als Flüchtling anerkannt sind.
- Section 27(e) – Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie lebenslang Renten oder unwiderrufliche Leibrenten von mindestens 37.000 Rand monatlich beziehen.
- Section 27(f) – Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie ein Nettovermögen von mindestens 12 Mio. Rand nachweisen UND sich verpflichten, bei Genehmigung Ihres Antrags eine einmalige, nicht erstattungsfähige Gebühr von 120.000 Rand an das DHA zu entrichten.
Kann ich den Daueraufenthalt in Südafrika verlieren?
Daueraufenthaltsgenehmigungen werden entsprechend der Antragskategorie ausgestellt und mit spezifischen Auflagen versehen, die auf der Urkunde vermerkt sind. Inhabern ist zu raten, diese Auflagen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel fachlichen Rat einzuholen.
Zu den wichtigsten Auflagen zählen:
- Nach Section 26(b): Eine dem Ehegatten eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten erteilte Daueraufenthaltsgenehmigung erlischt, wenn die ernsthaft geführte eheliche Lebensgemeinschaft innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung endet – ausgenommen im Todesfall.
- Nach Section 26(c): Eine dem unter 21-jährigen Kind eines Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten erteilte Daueraufenthaltsgenehmigung erlischt, wenn der Betreffende nicht innerhalb von zwei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres deren Bestätigung beantragt.
- Nach Section 27(c): Eine auf unternehmerischer Grundlage erteilte Daueraufenthaltsgenehmigung erlischt, wenn der Inhaber nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung UND erneut drei Jahre danach zur Zufriedenheit des Generaldirektors nachweist, dass der vorgeschriebene finanzielle Beitrag als Teil des vorgesehenen Buchwerts weiterhin investiert ist.
Sämtliche Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung dürfen der Republik nicht länger als drei Jahre am Stück fernbleiben, um die Gültigkeit ihres Status zu wahren.
