Legitimus Immigration
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Daueraufenthalt in Südafrika

Der Daueraufenthalt ist unterhalb der Staatsbürgerschaft der einzige Weg zu einem unbefristeten Aufenthalt. Zwei gesetzliche Wege – Section 26 und Section 27 – decken die meisten Antragsteller ab. Beide sind dokumentenintensiv und verzeihen keine Fehler.

Daueraufenthalt beantragen oder zunächst das temporäre Aufenthaltsvisum verlängern?

Der Daueraufenthalt ist nur dem Namen nach dauerhaft. Er kann nach Section 28 des Immigration Act widerrufen werden – bei Abwesenheit von mehr als drei Jahren, strafbarem Verhalten, Täuschung im Antragsverfahren oder Wegfall der Anspruchsgrundlage (etwa Scheidung von dem südafrikanischen Ehegatten, auf dessen Grundlage der PR erteilt wurde). Der Daueraufenthalt ist keine Staatsbürgerschaft und lässt den zugrunde liegenden Aufenthaltsstatus nicht bestehen – er tritt an dessen Stelle.

Ob Sie den Daueraufenthalt beantragen oder stattdessen ein temporäres Aufenthaltsvisum verlängern, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Sind Sie bereits jetzt antragsberechtigt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt;
  • Beabsichtigen Sie, Südafrika dauerhaft zu Ihrem Lebensmittelpunkt zu machen;
  • Wird die Anspruchsgrundlage in den nächsten 5–10 Jahren Bestand haben; und
  • Streben Sie künftig die südafrikanische Staatsbürgerschaft an.

Insgesamt stehen elf Kategorien für die Beantragung des Daueraufenthalts offen. Die Kategorien nach Section 26 des Immigration Act werden als „direkter Daueraufenthalt“ bezeichnet, jene nach Section 27 als „Daueraufenthalt aus sonstigen Gründen“. Welche Kategorie für Sie in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrem aktuellen Status und Ihren Absichten.

Section 26 – direkter Daueraufenthalt

Section 26 des Immigration Act sieht den Daueraufenthalt aus Gründen vor, die sich unmittelbar aus dem Status des Antragstellers ergeben. Die drei Unterkategorien betreffen durchgehende Erwerbstätigkeit, Ehe- und Partnerschaftsverhältnisse sowie unterhaltsberechtigte Kinder.

  • Section 26(a) – Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren ununterbrochen im Besitz von Arbeitsvisa waren und über ein unbefristetes Stellenangebot in Südafrika verfügen. Mindestens fünf Jahre an Arbeitsgenehmigungen müssen im Pass vermerkt sein.
  • Section 26(b) – Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren mit einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten verbunden sind – durch Ehe, eheähnliche Partnerschaft oder eine Kombination aus beidem.
  • Section 26(c) – Antragsberechtigt sind Sie als unterhaltsberechtigtes Kind (unter 21 Jahren) eines Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten.

Section 27 – Daueraufenthalt aus sonstigen Gründen

Section 27 erfasst Anträge auf Daueraufenthalt, die nicht auf einem statusbasierten Weg nach Section 26 beruhen. Die sechs Unterkategorien betreffen Verwandtschaft, Critical Skills, unternehmerische Investitionen, Flüchtlingsstatus, Ruhestandseinkünfte und finanzielle Unabhängigkeit.

  • Section 27(g) – Antragsberechtigt sind Sie als Verwandter ersten Grades eines Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten.
  • Section 27(b) – Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie ein Critical Skills Visa (Visum für kritische Fachkräfte) gemäß der im Government Gazette veröffentlichten Critical Skills List besitzen UND mindestens fünf Jahre nachweisbare Berufserfahrung nach Abschluss der Qualifikation vorweisen können.
  • Section 27(c) – Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie in ein bestehendes südafrikanisches Unternehmen investieren oder ein eigenes Unternehmen gründen und darin investieren. Die Investition muss mindestens 5 Mio. Rand betragen; ein geringerer Betrag ist möglich, sofern das DHA (Department of Home Affairs, das südafrikanische Innenministerium) zustimmt und das Unternehmen einem der festgelegten Sektoren von nationalem Interesse der südafrikanischen Wirtschaft zuzurechnen ist.
  • Section 27(d) – Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Südafrika als Flüchtling anerkannt sind.
  • Section 27(e) – Ein Anspruch kann bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie lebenslang Renten oder unwiderrufliche Leibrenten von mindestens 37.000 Rand monatlich beziehen.
  • Section 27(f) – Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie ein Nettovermögen von mindestens 12 Mio. Rand nachweisen UND sich verpflichten, bei Genehmigung Ihres Antrags eine einmalige, nicht erstattungsfähige Gebühr von 120.000 Rand an das DHA zu entrichten.

Kann ich den Daueraufenthalt in Südafrika verlieren?

Daueraufenthaltsgenehmigungen werden entsprechend der Antragskategorie ausgestellt und mit spezifischen Auflagen versehen, die auf der Urkunde vermerkt sind. Inhabern ist zu raten, diese Auflagen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel fachlichen Rat einzuholen.

Zu den wichtigsten Auflagen zählen:

  • Nach Section 26(b): Eine dem Ehegatten eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten erteilte Daueraufenthaltsgenehmigung erlischt, wenn die ernsthaft geführte eheliche Lebensgemeinschaft innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung endet – ausgenommen im Todesfall.
  • Nach Section 26(c): Eine dem unter 21-jährigen Kind eines Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten erteilte Daueraufenthaltsgenehmigung erlischt, wenn der Betreffende nicht innerhalb von zwei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres deren Bestätigung beantragt.
  • Nach Section 27(c): Eine auf unternehmerischer Grundlage erteilte Daueraufenthaltsgenehmigung erlischt, wenn der Inhaber nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung UND erneut drei Jahre danach zur Zufriedenheit des Generaldirektors nachweist, dass der vorgeschriebene finanzielle Beitrag als Teil des vorgesehenen Buchwerts weiterhin investiert ist.

Sämtliche Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung dürfen der Republik nicht länger als drei Jahre am Stück fernbleiben, um die Gültigkeit ihres Status zu wahren.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – beantwortet.

Wie lange dauert ein Antrag auf Daueraufenthalt?

Von der Einreichung bis zur Entscheidung vergehen bei Anträgen nach Section 26 und Section 27(b) in der Regel achtzehn bis dreißig Monate. Anträge nach Section 27(g) auf Grundlage finanzieller Unabhängigkeit sind schneller – typischerweise zwölf bis achtzehn Monate –, da die Dokumentation einfacher aufgebaut ist. Die Zusammenstellung der Unterlagen vor Einreichung nimmt üblicherweise weitere sechs bis zehn Wochen in Anspruch. Von den Reformen 2026 ist keine wesentliche Änderung der Bearbeitungszeiten zu erwarten.

Darf ich mit Daueraufenthalt in jedem Bereich arbeiten?

Ja. Der Daueraufenthalt ist in beruflicher Hinsicht an keine Bedingungen geknüpft – Sie können in jedem Bereich arbeiten, den Arbeitgeber ohne Beteiligung des DHA wechseln, ein Unternehmen gründen oder selbständig tätig sein. Die Auflagen des Visums, unter dem der PR erteilt wurde (Critical-Skills-Bereich, bestimmter Arbeitgeber), entfallen mit der Erteilung.

Kann ich meinen Daueraufenthalt verlieren?

Ja, nach Section 28 des Immigration Act. Drei häufige Gründe: Abwesenheit von Südafrika von mehr als drei Jahren (in beliebiger Kombination von Reisen gerechnet); eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe; oder Täuschung im Antragsverfahren. Ein auf der Ehe beruhender PR kann zudem überprüft werden, wenn die zugrunde liegende Beziehung endet. PR ist beständig, aber nicht bedingungslos.

Was bedeutet das Erfordernis „fünf Jahre ununterbrochen“ konkret?

Das DHA legt „ununterbrochen“ streng aus. Kurze Abwesenheiten für Urlaub, Konferenzen oder familiäre Notfälle unterbrechen die Kontinuität nicht, längere Auslandsaufenthalte hingegen schon. Als Faustregel gilt: Abwesenheiten von insgesamt mehr als 90 Tagen innerhalb von zwölf Monaten ziehen eine genauere Prüfung nach sich; mehr als 180 Tage unterbrechen die Kontinuität in der Regel, sofern keine ausdrückliche schriftliche Ausnahme vorliegt. Dokumentieren Sie jede Reise mit Daten und Begleitumständen.

Muss ich nach dem PR die Staatsbürgerschaft beantragen, oder genügt der PR?

Für unbefristeten Aufenthalt und Erwerbstätigkeit genügt der PR. Die Staatsbürgerschaft bringt zusätzlich das Wahlrecht, den Anspruch auf einen südafrikanischen Pass und Schutz vor einem künftigen Widerruf des Status. Der Weg zur Einbürgerung setzt fünf Jahre Daueraufenthalt zusätzlich zur qualifizierenden TRV-Zeit voraus. Viele unserer Mandanten behalten den PR dauerhaft, ohne die Staatsbürgerschaft anzustreben – Kosten und Verfahrensaufwand sind real, die Abwägung ist eine persönliche.

Können meine Angehörigen über mich den Daueraufenthalt erhalten?

Ja – allerdings müssen sie den Daueraufenthalt entweder aus eigenem Anspruchsgrund oder als begleitende Angehörige des Hauptantragstellers beantragen. Ein Ehegatte, der fünf Jahre lang ein Ehegattenvisum nach Section 11(6) besessen hat, verfügt über einen eigenständigen Weg nach Section 26(b). Minderjährigen Kindern eines PR-Antragstellers steht ein begleitender Weg offen. Volljährige Kinder benötigen eine eigene Anspruchsgrundlage oder müssen warten, bis sie selbständig antragsberechtigt sind.

Macht das Punktesystem 2026 den PR schwerer oder leichter erreichbar?

Beides – je nach Antragsteller. Hochqualifizierte und investitionsstarke Antragsteller dürften über den heutigen Schwellenwerten liegen. Antragsteller, deren Fall vor allem auf der Dauer des Aufenthalts beruht, müssen mit einer strengeren Prüfung rechnen. Das Übergangsfenster vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist der richtige Zeitpunkt, um Anträge nach geltendem Recht einzureichen, sofern die Voraussetzungen bereits erfüllt sind.

Kann ich den PR von außerhalb Südafrikas beantragen?

In einigen Kategorien ja, in den meisten nicht. Section 27(g) (finanzielle Unabhängigkeit) und bestimmte weitere Section-27-Kategorien lassen eine Antragstellung aus dem Ausland zu. Anträge nach Section 26 und Section 27(b) setzen in der Regel voraus, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung rechtmäßig in Südafrika ansässig ist – in der Praxis also ein gültiges TRV in der qualifizierenden Kategorie besitzt.

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