Legitimus Immigration
Unterthema: Temporärer Aufenthalt

Ehegattenvisum nach Section 11(6)

Das Ehegattenvisum nach Section 11(6) erlaubt ausländischen Ehegatten oder Lebenspartnern südafrikanischer Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter den Aufenthalt in Südafrika – optional mit Vermerk für Arbeit, Studium oder Selbständigkeit. Keine TRV-Kategorie verlangt beim Department of Home Affairs (DHA, das südafrikanische Innenministerium) strengere Nachweise.

Was das Ehegattenvisum nach Section 11(6) tatsächlich ist

Section 11(6) des Immigration Act sieht vor, dass dem Ehegatten eines südafrikanischen Staatsbürgers oder Daueraufenthaltsberechtigten ein temporäres Aufenthaltsvisum erteilt wird – gegen Nachweis einer tatsächlich geführten ehelichen Lebensgemeinschaft. Das Visum berechtigt zum Aufenthalt beim südafrikanischen Ehegatten und kann einen Vermerk für Arbeit, Studium oder selbständige Tätigkeit tragen.

Das südafrikanische Recht erkennt hierfür sowohl formelle Ehen als auch „dauerhafte Lebenspartnerschaften“ an. Für Lebenspartner ist die Nachweislast höher – die Partner müssen eine auf Dauer angelegte, der Ehe funktional gleichwertige Beziehung belegen, die das DHA im Einzelnen prüft.

Das Visum wird zunächst für zwei bis drei Jahre erteilt und ist verlängerbar. Nach fünf Jahren ununterbrochener Beziehung kann der ausländische Ehegatte den Daueraufenthalt nach Section 26(b) beantragen – der reguläre Weg zur Verfestigung des Status.

Nachweis der Lebensgemeinschaft – das zentrale Dokument

Die Entscheidung des DHA über Anträge nach Section 11(6) hängt davon ab, ob die Beziehung tatsächlich geführt wird. Die Kategorie wird strenger geprüft als die meisten TRVs, weil kein anderer Weg häufiger für Scheinehen missbraucht wird. Das Antragsdossier umfasst daher 30–80 Seiten Beziehungsnachweise über die zivilrechtlichen Basisdokumente hinaus.

Die in unserer Praxis erforderlichen Nachweise ruhen auf vier Säulen. Finanzielle Verflechtung: gemeinsame Bankkonten, gemeinsame Darlehens- oder Hypothekenverpflichtungen, gemeinsame Krankenversicherung, Versorgungsverträge auf beide Namen. Gemeinsamer Wohnsitz: Mietvertrag oder Eigentumsurkunde auf beide Namen, kommunale Versorgungsrechnungen an beide unter der gemeinsamen Anschrift, Wählerregistrierung unter derselben Adresse.

Zeitnahe Belege: Fotografien aus mehreren Jahren der Beziehung, Reiseunterlagen über gemeinsame Aufenthalte, Social-Media-Verlauf. An genau diesen Belegen scheitern die meisten Anträge – die Finanzen sind verflochten, doch dass die Beziehung schon vor drei Jahren bestand, lässt sich nicht dokumentieren. Wir rekonstruieren und ordnen diese Nachweise gemeinsam mit unseren Mandanten systematisch.

Nachweise Dritter: eidesstattliche Erklärungen von Familienangehörigen und langjährigen Freunden, Arbeitgeberreferenzen mit Erwähnung des Ehegatten, medizinische Unterlagen, die den Ehegatten als nächsten Angehörigen ausweisen. Die Erklärungen sollten von Personen stammen, die die Beziehung über Jahre kennen – nicht von neuen Bekanntschaften.

Vermerke für Arbeit und selbständige Tätigkeit

Das Section-11(6)-Visum berechtigt in seiner Grundform nicht zur Arbeit. Wer arbeiten, studieren oder ein Unternehmen führen will, muss einen entsprechenden Vermerk beantragen und begründen – im Rahmen des Visumantrags oder als spätere Änderung nach Section 11(2).

Der Arbeitsvermerk erfordert zwei bis drei Wochen zusätzliche Ausarbeitung und Begründung, verzögert die Entscheidung aber nicht, wenn er mit der Ersteinreichung beantragt wird. Die Begründung muss darlegen: die Art der beabsichtigten Tätigkeit, die finanzielle Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit eines zweiten Einkommens sowie einen konkreten Arbeitgeber (sofern bereits benannt).

Vermerke für selbständige Tätigkeit (Unternehmensführung oder freiberufliche Arbeit) sind im selben Rahmen möglich, verlangen jedoch eine zusätzliche Begründung zur Art der Geschäftstätigkeit und in der Regel einen einfachen Businessplan. Die Ausarbeitung des Unternehmensvermerks gehört bei uns zum Standardumfang.

Mit dem White Paper vom April 2026 (dem migrationspolitischen Weißbuch) wird die Arbeitserlaubnis für Ehegatten von Inhabern eines Fachkräftevisums über das Punktesystem erleichtert. Der Vermerkweg nach Section 11(6) bleibt parallel bestehen; wir erwarten, dass beide Wege in der ersten Phase des Übergangs nebeneinander fortgelten.

Verfahren und Zeitplan

Von der Mandatierung bis zur Entscheidung vergehen bei einem Ehegattenvisum nach Section 11(6) in der Regel zehn bis sechzehn Wochen.

Vorbereitung der Einreichung (vier bis sechs Wochen). Die Aufbereitung der Beziehungsnachweise ist die längste Phase eines Ehegattendossiers. In zwei bis vier Sitzungen stellen wir mit dem Mandanten Fotografien, Finanzunterlagen, eidesstattliche Erklärungen Dritter und Reisedokumentation zusammen. Polizeiliche Führungszeugnisse und ärztliche Atteste laufen parallel.

Einreichung und Entscheidung (sechs bis zehn Wochen). Der Antrag wird bei VFS Global eingereicht, das im Auftrag des DHA tätig wird; die biometrischen Daten werden dort erfasst. Die Entscheidung des DHA dauert in einfachen Fällen sechs bis zehn Wochen; länger, wenn die Beziehungsnachweise beanstandet werden oder der Statusnachweis des südafrikanischen Ehegatten nachträglicher Klärung bedarf.

RFI-Nachforderungen (Request for Information) sind bei Ehegattenanträgen besonders häufig und betreffen meist zusätzliche Beziehungsnachweise. Die 21-Tage-Frist der RFI ist kritisch – wir überwachen laufende Mandate und antworten standardmäßig innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Vom Ehegattenvisum zum Daueraufenthalt nach Section 26(b)

Nach fünf Jahren ununterbrochener Ehe oder Lebenspartnerschaft – gerechnet ab dem Datum der formellen Eheschließung oder dem Beginn des nachweisbaren Zusammenlebens als Lebenspartner, nicht ab dem ersten Section-11(6)-Visum – kann der ausländische Ehegatte den Daueraufenthalt nach Section 26(b) beantragen.

Der PR-Antrag wird üblicherweise im fünften Jahr eingereicht und über achtzehn bis dreißig Monate entschieden. Gewährt wird der Daueraufenthalt bei Nachweis der fortbestehenden Beziehung, kumulierter Belege der Lebensgemeinschaft (inzwischen über mehr als fünf Jahre) und des üblichen PR-Dossiers: Führungszeugnisse für den Anrechnungszeitraum, ärztliche Atteste, vollständige Passhistorie, eidesstattliche Erklärungen.

Der nach Section 26(b) gewährte Daueraufenthalt kann nach Section 28 überprüft werden, wenn die zugrunde liegende Beziehung innerhalb der ersten drei Jahre nach Erteilung endet. Paaren in den ersten Jahren des Daueraufenthalts raten wir, die Nachweiskette der Beziehung (gemeinsame Konten, gemeinsames Eigentum, gemeinsame Reisen) als Absicherung gegen eine spätere Überprüfung fortzuführen.

Was das White Paper vom April 2026 für Ehegattenvisa ändert

Das White Paper vom April 2026 bringt zwei Änderungen, die Antragsteller eines Ehegattenvisums wesentlich betreffen.

Erstens wird die Arbeitserlaubnis für Ehegatten von Inhabern eines Fachkräftevisums über das Punktesystem zugänglich – nicht mehr nur über den Vermerkweg nach Section 11(6). Das ist eine substanzielle Erweiterung: Die punktebasierte Arbeitserlaubnis gilt arbeitgeberübergreifend und setzt nicht voraus, dass der visumtragende Ehegatte durchgehend bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt bleibt.

Zweitens wird der Weg zum Ehegatten-Daueraufenthalt nach Section 26(b) in ein Punktesystem überführt und löst den reinen Fünfjahrestest der Lebensgemeinschaft ab. Starke Beziehungsnachweise können schon nach weniger Jahren genügen; schwache Nachweise nach fünf Jahren womöglich nicht. Die Änderung begünstigt Paare mit substanziellen Nachweisen – und benachteiligt jene, die sich vor allem auf den Zeitablauf verlassen haben.

Die Durchführungsverordnungen zu beiden Änderungen werden für das dritte bis vierte Quartal 2026 erwartet. Bereits laufende oder vor Inkrafttreten der Verordnungen eingereichte Anträge werden nach geltendem Recht entschieden.

Häufige Fragen

Ihre Fragen – beantwortet.

Können unverheiratete Partner ein Section-11(6)-Visum erhalten?

Ja – das südafrikanische Recht erkennt hierfür „dauerhafte Lebenspartnerschaften“ an. Die Nachweislast ist höher als bei einer formellen Ehe; die Partner müssen eine auf Dauer angelegte, der Ehe funktional gleichwertige Beziehung belegen. Das DHA prüft dies im Einzelnen.

Sind gleichgeschlechtliche Paare antragsberechtigt?

Ja. Südafrika erkennt gleichgeschlechtliche Ehen und dauerhafte Lebenspartnerschaften nach dem Civil Union Act, 2006 an und nimmt damit unter den afrikanischen Rechtsordnungen verfassungsrechtlich eine Sonderstellung ein. Gleichgeschlechtliche Paare sind zu identischen Bedingungen antragsberechtigt wie verschiedengeschlechtliche.

Kann ich ein Section-11(6)-Visum aus Südafrika heraus beantragen?

Ja – Section 11(6) gehört zu den wenigen TRV-Kategorien, die eine Antragstellung im Land zulassen. Wer sich mit einem Besuchervisum in Südafrika aufhält, kann ohne Ausreise in ein Section-11(6)-Visum wechseln. Die meisten anderen TRV-Kategorien verlangen dagegen die Antragstellung im Land des gewöhnlichen Aufenthalts.

Was gilt, wenn wir noch keine vollen fünf Jahre zusammenleben?

Das Section-11(6)-Visum steht Ihnen vom Beginn der Beziehung an offen; der Daueraufenthalt nach Section 26(b) erst nach fünf Jahren ununterbrochener Beziehung. Gerechnet wird ab Beginn der Lebensgemeinschaft oder Eheschließung, nicht ab dem ersten Section-11(6)-Visum – ein Paar, das vor dem Umzug des ausländischen Ehegatten nach Südafrika bereits drei Jahre verheiratet war, erreicht den PR-Anspruch schon nach zwei Jahren südafrikanischer Lebensgemeinschaft.

Was geschieht mit meinem Visum, wenn mein Ehegatte verstirbt?

Das Visum erlischt nicht automatisch, kann aber überprüft werden. In der Praxis gestattet das DHA dem überlebenden Ehegatten den weiteren Aufenthalt aus humanitären Gründen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Der Übergang zum Daueraufenthalt kann zusätzliche Begründung erfordern, steht aber in der Regel offen, wenn die Beziehung echt und gefestigt war.

Was gilt im Fall einer Scheidung?

Das Section-11(6)-Visum erlischt mit der Scheidung, weil seine Grundlage entfällt. Ein nach Section 26(b) gewährter Daueraufenthalt kann nach Section 28 überprüft werden, wenn die zugrunde liegende Beziehung innerhalb von drei Jahren nach Erteilung endet. Nach drei Jahren Daueraufenthalt lässt eine Scheidung den PR-Status unberührt.

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